Die 3G-Gesellschaft mit eingeschränkten Grundrechten dräut heran. Wer keines der 3 „G“ – geimpft, getestet, genesen – vorweisen kann, ist zahlreicher Grundrechte enteignet: Kein Theater, keine Veranstaltung, kein Restaurant, kein Caféhaus, nicht einmal auf der Terrasse an der frischen Luft. Die N3G-Parias (Nicht-3G) der „neuen Normalität“ haben ihre Freiheit unbefristet verloren. Das Antidemokratische an dieser Freiheitsberaubung ist dreierlei:

1. Der Freiheitsentzug wird nicht transparent und klar kommuniziert: Wer weder G noch G noch G nachweisen kann, deren und dessen Grundrechte bleiben massiv eingeschränkt. Die Regierungskommunikation ist feige und intransparent, wenn sie nur die (vermeintlich) positiven Folgen des Gimpft-Seins kommuniziert, aber nicht der sozialen Ausschluss der N3G-Gruppe: Wer G oder G oder G ist, „erhält die Freiheit zurück“. Wie schon im letzten Eintrag mit Ulrike Guérot kritisiert, ist das ein undemokratischer Frame: Regierungen können den Bürger*innen die Freiheit weder wegnehmen noch wiedergeben. Sie können sie nur vorübergehend, begründet und verhältnismäßig einschränken – vorbehaltlich der Prüfung durch die Gerichte.

2. Die 3G-Gängelung ist nicht verhältnismäßig – sie ist nicht einmal begründet: Was ist die Grundlage für die Aussetzung der Grundrechte? Eine PCR-Testresultat-Inzidenz, ein Bettenbelegungsgrad oder eine Durchimpfungsrate? Weit und breit keine Begründung der nicht „zurückgegebenen Freiheit“. Was in gewisser Weise Sinn macht: Wenn der Grundrechteentzug in der Regierungsrhetorik gar nicht vorkommt, wie kann er auch begründet werden? Stattdessen wird ein schöner und guter Sommerin Aussicht gestellt (Werner Kogler). Das klingt nach „neuer Normalität“: Demokratie mit eingeschränkten Grundrechten.

3. Ebenso gibt es folglich auch keinerlei Aussage, bis wann die Grundrechte beschränkt und für die „N3G“ gesperrt bleiben. Die Regierungsratio hat sich verkehrt: Sie vermittelt eher die Notwendigkeit, die Lockerung der Grundrechtseinschränkungen rechtzufertigen – als deren Fortsetzung. Verkehrte Welt. Damit ich meinen Eindruck loslassen kann, dass die Pandemie für die Abschaffung von Grundrechten missbraucht wird, braucht es a) eine transparente Benennung der Grundrechtseinschränkungen für die N3G durch die Regierung, b) die genaue und dem Verhältnismäßigkeitsgebot entsprechende Begründung dieser Einschränkung sowie c) die Nennung der Befristung, zumal Grundrechte immer nur vorübergehend eingeschränkt werden dürfen.

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Hinzu kommt: Innerhalb der Regierungslogik würde ich liebend gerne einen T-Gedächtniszellentest machen, weil die Chance, nach einer asymptomatischen Begegnung mit dem Virus immun zu sein, nicht gering ist – Prof. Ioannidis geht von bis zu zwei Milliarden Immunisierten aus. Dieser Nachweis könnte viele Jahre gelten, wie es Studien zu SARS 1 ergeben haben. Doch während die Regierung „Alles testet“ als Slogan ausgibt, bietet sie einen T-Zellen-Test gar nicht an! Warum nicht? Wäre es aus Sicht der Regierung nicht ungleich verhältnismäßiger, immunen Menschen einmalig einen T-Gedächtniszellentest zuzumuten als a) alle 6 Monate eine Impfung (die bisherigen Impfungen zielen nur auf die Produktion von vergleichsweise kurzlebigen Antikörpern ab und müssen deshalb regelmäßig wiederholt werden; deshalb bestellte das 9-Millionen-Einwohner*innen-Land Österreich jüngst 42 Millionen Impf-Dosen) b) mit dem Risiko von Nebenwirkungen bis hin zu „Long vaccination“ oder c) Dauertesten mit dem verbundenen Dauerstress und Dauerinvasion durch Stäbchen oder Gurgellösung und Kamera sowie d) dem jederzeitigen Risiko eines „falsch-positiven“ Testergebnisses und der damit einhergehenden unnötigen und nutzlosen Quarantäne, die abermals einen dramatischen Freiheits-, Beziehungs- und Einkommensverlust bedeutet?