Als Vielreisender bin ich Betroffener von Impfpasszwang, Impf- oder Testpflicht. Für mich ist impfen aktuell keine attraktive Option – aus verschiedenen Gründen. Sowohl die Rachen- als auch die (gefühlten) Stirnhöhlen-Tests erlebe ich mit jeder Wiederholung mehr als Körperverletzung. Den ersten Rachentest absolvierte ich noch mit einem Augenzwinkern mir selbst gegenüber. Beim siebten Test allerdings hatte mein Körper so wenig Lust auf das Einführen eines Fremdkörpers, der genau dort mehrere Sekunden lang kitzelte, wo der Brechreiz ausgelöst wird, dass spätestens beim Seitenwechsel – es wurden stets beide Seiten abgestrichen – der Brechreiz so groß wurde, dass an ein Testen nicht mehr zu denken war: beim 7. Mal. Mein Körper sagte Nein, obwohl mein Geist willig war. Also geriet der 7. Test zum „Stirnhöhlen“-Test. Das war schon beim ersten Mal eine kleine Traumatisierung. Denn das Herumrollen bis -wühlen in der sensiblen Nasenhöhlenschleimhaut ist nicht nur höchst unangenehm, sondern es kann auch die wertvolle Schutzschleimhaut teilweise zerstören. In ihr sind besonders viele Bakterien und Viren beheimatet, die mithelfen, den Körper vor Infektionen zu schützen – eine Störung oder Teilzerstörung dieser Haut käme einer Schwächung der körpereigenen Abwehrkräfte gegen Erkältungsviren aller Art gleich.

Es geht hier aber um die – individuell empfundene – Schmerzgrenze nach Joachim Bauer: Jeder Mensch empfindet etwas anders als unangenehm, mehr oder weniger erträglich oder unerträglich. Und auffallend viele Menschen in meinem Umkreis bezeichnen die Pflicht zum Tragen einer Maske oder die Penetration von Körperöffnungen zu Testzwecken als das: Körperverletzung. Diese Empfindung muss man nicht teilen, aber der Respekt vor der Würde jeder Person gebietet, diese persönliche Wahrnehmung und das damit verbundene Leid ernst zu nehmen und eben zu würdigen. Das entbindet noch nicht von schwierigen Entscheidungen, welche Zumutungen nun verhältnismäßig sind und welche nicht, welche Maßnahmen zumutbar sind und welche nicht, sondern es geht in einem ersten Schritt darum, solche individuellen Empfindungen und Erfahrungen nicht kleinzureden oder abzutun – genauso wenig, wie die Angst von Menschen vor Covid-19, die Sorge der Ansteckung ihrer Mitmenschen oder gar die Furcht vor dem Verlust eines Menschenlebens durch Covid-19 kleinzureden oder abzutun ist.

Das Prinzip der Menschenwürde bedeutet, dass alle Sorgen und Ängste anerkannt und ernst genommen werden. Das mag mühsam erscheinen und komplex werden, aber es ist zutiefst menschlich und eben dem Prinzip der Würde gemäß. Nichts und niemandes Sorgen und Ängste sind abzutun, zu ignorieren oder zu überfahren. Tausendfache Übertretungen persönlicher Schmerzgrenzen und die Zumutung individuell empfundener Körperverletzungen durch Zwangsmaßnahmen sind ins Verhältnis zu einem gut begründeten, nachvollziehbaren und einleuchtenden Nutzen zu setzen. Gibt es keine Evidenz für das Überwiegen des Nutzens, sind Zwangsmaßnahmen zu unterlassen.