Autor*innen von „Covid-19 ins Verhältnis setzen“ kritisieren respektlosen Umgang des RKI mit Wissenschaft und Natur

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am 14. Januar 2022 für Fachleute völlig unverständlich die Dauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt – genauer gesagt, auf 62 Tage, nämlich vom Tag 28 bis zum Tag 90 nach einem positiven PCR-Test. Begründet wurde das mit der ansteckenderen Omikron-Variante (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Corona-
virus/Genesenennachweis.html).

Der Virologe Hendrik Streeck kritisiert die neue Regelung durch das RKI und meint, solche Entscheidungen sollten „auf fundiertem Wissen basieren und nicht willkürlich getroffen werden“. Genesene könnten Geimpften gleichgestellt werden. Sie hätten in den meisten Fällen sogar eine viel breitere Immunantwort (https://www.report-k.de/streeck-kritisiert-verkuerzten-genesenenstatus/).

Auch der Epidemiologe Klaus Stöhr und die Gruppe um Prof. Schrappe sind der Ansicht, dass die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate nicht mit der wissenschaftlichen Erkenntnis übereinstimme (https://www.welt.de/politik/video236352747/Genesenenstatus-Virologe-Stoehr-fordert-Begruendung-vom-RKI.html, https://schrappe.com/ms2/index_htm_files/tp_adhoc5.pdf).

Die Schweizer Behörden legten im Januar 2022 den Genesenenstatus auf neun Monate fest. Die Experten sind überzeugt, dass eine überstandene Covid-19-Erkrankung länger immunisiere als eine Impfung. Die Deutsche Gesellschaft für Virologie (GfV) erklärte, es gebe dazu noch Forschungsbedarf, und daher sei für Genesene sicherheitshalber eine Impfung sechs Monate nach der Genesung zu empfehlen (https://g-f-v.org/2-aktualisierte-stellungnahme-zur-immunitaet-von-genesenen/).

Eine Impfung immunisiert in der Regel nicht so stabil wie die Auseinandersetzung mit dem aktiven Krankheitserreger in seiner Ganzheit. Schon im September 2021 hatte die Washington Post auf mehr als 15 Studien zur Zuverlässigkeit der Immunität durch eine frühere Infektion mit dem Virus hingewiesen. Eine in Israel durchgeführte Studie mit 700.000 Personen etwa habe ergeben, dass bei Personen, die bereits eine Infektion durchgemacht hatten, die Wahrscheinlichkeit einer zweiten symptomatischen Covid-Infektion 27-mal geringer war als bei geimpften Personen (https://www.washingtonpost.com/outlook/2021/09/15/natural-immunity-vaccine-mandate/). In einer retrospektiven Kohortenstudie mit 325.000 Patienten hielt die Immunität nach einer früheren COVID-19-Infektion mindestens 13 Monate an (https://academic.oup.com/cid/advance-article/doi/10.1093/cid/ciab999/6448857). In einer Laborstudie des Paul-Ehrlich-Instituts konnten nach einer COVID-19-Erkrankung Gesamtantikörper gegen SARS-CoV2 über mehr als 430 Tage nach der Infektion nachgewiesen werden, „ohne dass ein Endpunkt absehbar war“. (https://www.pei.de/DE/newsroom/pm/jahr/2022/03-antikoerper-sars-cov-2-infektion-neue-erkenntnisse-sensitivita-et-nachweisdauer-antikoerpertests.html).

„Durch die Änderung des Genesenenstatus werden von einem Tag auf den anderen weitere Millionen Menschen von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen. Ihre natürliche Immunität wird nicht respektiert, und sie werden zu einer Impfung gezwungen, die ihnen nicht nützt,  sondern vielleicht sogar schadet. Dabei ist es doch eher der Impfschutz, der nach kurzer Zeit versagt. Die Begründung des RKI ist schwach. Man hätte bei dieser gravierende Umdefinition schon eine hauseigene Studie erwartet. So wird kein Vertrauen geschaffen“, so der Herrschinger Kinderarzt Martin Hirte vom Autor*innenkollektiv Covid-19 ins Verhältnis setzen.

Die Juristenorganisation KRiSta sieht in der willkürlichen Umdefinition des Genesenenstatus einen verordnungsrechtlichen „Verweisungstrick“ auf das Robert Koch-Institut. Es sei zu prüfen, ob dies noch mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist. Es sei nicht auszuschließen, dass sich auf derartige Normen keinerlei Bescheide, Bußgeldbescheide oder Urteile mehr stützen lassen (KRiSta 18.1.2022). Mit der Dominanz der Omikronvariante sei eher bei den Impfstoffen eine nachlassende Wirkung bezüglich Infektion und Infektiosität festzustellen (https://www.wsj.com/articles/omicron-makes-bidens-vaccine-mandates-obsolete-covid-healthcare-osha-evidence-supreme-court-11641760009?mod=e2tw).

Ellis Huber vom Autor*innenkollektiv Covid-19 ins Verhältnis setzen fordert daher:

„Die Regeln und Vorschriften, die mit der Impfung zusammenhängen, sind obsolet und müssen neu gefasst werden. Das Vorhaben einer Impfpflicht hat damit auch jede medizinische, juristische oder politische Grundlage verloren.“ Das Agieren des RKI missachte die Grundnormen eines demokratischen Rechtsstaates. Die willkürliche Benachteiligung der Menschen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben und zur allgemeinen Immunitätslage wie die Geimpften einen wirksamen Beitrag leisten, sei zu stoppen und das RKI müsse zu strenger Wissenschaftlichkeit verpflichtet werden.

RÜCKFRAGEN:
Dr. Ellis Huber, Berlin
dialog@praeventologe.de