Am 15. Juni übermittelte die Landesmedienanstalt NRW dem Youtuber Ben Berndt „ungeskripted by Ben“ ein „Hinweisschreiben“ mit der Bitte um Stellungnahme. Auslöser war in einem Interview mit AfD Thüringen-Sprecher Björn Höcke eine von diesem unkommentiert gebliebene Aussage, die Sturmabteilung (SA) der NSDAP habe keine Losung beziehungsweise kein Motto gehabt. Dabei handelt es sich um eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung.

Die Sturmabteilung, die paramilitärische Kampfabteilung der NSDAP, verwendete historisch gesichert die Losung „Alles für Deutschland“, weshalb die öffentliche Verwendung dieser Losung nach § 86a StGB strafbar ist. Höcke wurde wegen öffentlicher Verwendung dieser Losung mehrfach rechtskräftig verurteilt.

Ben Berndt wusste das entweder im Interview nicht – was auf eine sehr schlechte Vorbereitung hindeuten würde – oder er ließ die Falschdarstellung des mehrfach verurteilten Höcke bewusst unkommentiert. Genau diesem Verhalten gilt der „Hinweis“ der Landesanstalt für Medien NRW.

Der Interviewer macht sich weder strafbar, wenn er dieses Vorwissen über seinen Interviewpartner nicht recherchiert noch wenn er falsche Tatsachenbehauptungen nicht im Gespräch kommentiert und richtiggestellt. Beides muss er nicht. Üblich ist allerdings, eine solche Falschdarstellung, wenn sie vom Interviewer nicht erkannt oder übersehen wird, im Nachhinein zu korrigieren, damit das Medienpublikum nicht in Unkenntnis über wichtige Tatsachen belassen wird. Schon gar nicht, wenn sechs Millionen Menschen das Interview auf Youtube angeklickt haben.

Im deutschen Medienstaatsvertrag steht in §19: „Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.“

Interessant ist die Reaktion Berndts: Er sei zum einen kein Journalist, und das Vorgehen der LMA sei „Zensur“ (DER SPIEGEL, 29. Juni 2026).

Zu Argument Nummer eins: Er betreibe gar keinen Journalismus, seine Podcasts seien Gespräche „wie bei einem Kaffee“ (LTO, 6. Juli 2026). Die Metapher stimmt bedingt: Träfe Ben Berndt Björn Höcke privat „zum Kaffee“, müsste er sich weder informieren noch korrigieren. Das Problem: Das Kaffegespräch wurde von sechs Millionen interessierten Menschen gesehen, wenigstens teilweise.

Das ist der Unterschied zwischen einem Privatgespräch und Journalismus. Für letzteren gelten Regeln – wie für jedes andere Gewerbe auch. Wer eine Tischlerei eröffnet, muss auch die Regeln und Kodices der Branche einhalten. Das Argument, man betreibe gar kein Gewerbe, geht sogar nach hinten los, dann dürfte man vieles gar nicht tun.

Die Ausrede von Ben ist ein wenig so, als würde der Tischler, der 6 Millionen Tische verkauft, sagen, er hätte kein angemeldetes Gewerbe, also dürfe er nicht reguliert werden. Die Logik ist doch eher: Ohne Lizenz (oder: Selbstverständnis als Medium) darf er nicht ausstrahlen.

Im Journalismus wird die Presse- und Meinungsfreiheit so sehr geschützt, dass viele Aktivitäten weder einer Lizenz noch einer Gewerbeberechtigung bedürfen. Doch der Medienstaatsvertrag und Pressekodex gelten für alle, die nach Ansicht der Aufsichtsbehörden Journalismus betreiben. Dieses Urteil ist ihnen zuzugestehen, und sechs Millionen Konsument*innen eines einzigen Produkts sind ein klares Argument dafür, dass es sich um ein Medium und um Journalismus handelt.

Mit dem „Hinweisbrief“ wählte die zuständige Aufsichtsbehörde das mildestmögliche Mittel, das unmittelbar keinerlei Rechtsfolgen hat. Weder enthielt das Schreiben die Aufforderung zum Löschung des Beitrags noch zum Herausschneiden der falschen Aussage. Eine solche Geste der Behörde als „Zensur“ zu bezeichnen, ist ein starkes Stück.

Aus drei Gründen.

Zum einen ist Zensur in der üblichen Sprachbedeutung die Unterdrückung der In-Umlauf-Bringung medialer Produkte, also zum Beispiel die Verhinderung der Ausstrahlung des Interviews. In jüngster Zeit werden vielfach Youtube-Beitrage auf Hinweis von Faktencheckern nachträglich gelöscht, das wird als „Nachzensur“ bezeichnet – zu Recht. Doch das ungeskripted-Interview wurde auch nachträglich weder zur Gänze noch in Auszügen gelöscht. Das war nicht der Wille der Landesmedienanstalt.

Sie wollte lediglich die nachträgliche nachträglich Einordnung und Info, dass Bernd Höcke für die Verwendung der SA-Losung rechtskräftig verurteilt worden war. Die Legal Tribune Online (6. Juli 2026) hat recherchiert, dass die nachträgliche Korrektur ein üblicher Vorgang und nach Ziffer 3 des deutschen Pressekodex sogar Pflicht ist: „Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.“

Seriöse Medien kennzeichnen Korrekturen am Ende des Artikels, Qualitätsmedien benennen auch den Inhalt der Korrektur. Leider ist auch das nicht immer der Fall. Beispielsweise hat DER SPIEGEL hat das Aufdecker-Portal Multipolar in einer Nachbearbeitung als „rechts“ geframt (ironischer Weise, nachdem Multipolar die RKI-Files nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgeklagt hatte – vor nicht allzu langer Zeit wäre das ein „Klassiker“ für den SPIEGEL gewesen). Das einst verdiente Aufdeckermedium kennzeichnete die nachträgliche Diskreditierung des Mitwerbers – nicht (Multipolar, 25. März 2024).

Zurück zu Ben Berndt. Die Weigerung, eine eindeutige Falschbehauptung (die einen Verstoß gegen § 86a StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ darstellte) richtigzustellen, dient weder der Wahrheitsfindung noch journalistischen Qualitätsstandards. Also ist so ein „Hinweis“ zu akzeptieren und nicht wehleidig mit schwachen Argumenten zu bekämpfen. Sich erst ungenau vorzubereiten (Unkenntnis der Geschichte und der rechtskräftigen Verurteilung des Interviewpartners) und sich dann über einen Hinweis auf das eigene Versäumnis zu beschweren, gibt kein gutes Bild ab.

Das war die eine Seite.

Jetzt kommt die andere. Die berechtigte Frage lautet: Soll hier ein Exempel an einem unliebsamen „Oppositionsmedium“ statuiert werden? Dieser Verdacht wäre zu entkräften, wenn die Landesmedienanstalt auch als „links“ etikettierte soziale Medien, so genannte Qualitäts- und öffentlich-rechtliche Medien mit gleicher Aufmerksamkeit, Häufigkeit und Konsequenz beanstanden würde. Und hier kommen doch Zweifel auf. Zum einen sind „Hinweise“ wie der an „ungskriptet“ sehr selten, man könnte fast sagen: eine Ausnahme. Doch liegt das daran, dass die anderen alle fehlerfrei oder zumindest nicht beanstandungswürdig sind?

3 Beispiele, wo die Aufsichtsbehörde auch aktiv werden könnte, mit einem Hinweis, einer Rüge oder einer Aufforderung, die Wahrheit nachzuberichten:

Wenn DER SPIEGEL einen Kolumnisten einstellt, der Menschen, die für den Frieden demonstrieren, was nicht nur ihr gutes Recht ist [das Demonstrieren], sondern der Wert, für den sie eintreten, auch einer der höchsten Werte überhaupt ist [Gewaltlosigkeit und Friede], als „Friedensschwurbler“ und „Lumpenpazifisten“ diffamiert, dann sollte das ebenso eine gelbe Karte der Landesmedienanstalt zur Folge haben wie die Pauschalverunglimpfung und Verächtlichmachung von Menschen, die in der Pandemie anderer Meinung als die Regierung waren, als „Covidioten“, „Corona-Leugner“, „Verschwörungstheoretiker“, „Aluhutträger“, … Keine dieser entwürdigenden Etiketten dient dem sachlichen Diskurs, der Erkenntnis oder der Bildung. Sie verletzen vielmehr die Würde von Menschen anderer Meinung (Pressekodex, Ziffer 1), sie verletzen die Ehre von Menschen, die für einen Grundwert eintreten (Ziffer 9) und sie verletzen auch noch Ziffer 10 des Kodex: „Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.“

2. Als die ARD Bill Gates zu Beginn der Corona-Pandemie knapp 10 Minuten lang – für einen Computerfachmann ist das eine erkleckliche Zeit – vollkommen unkritisch interviewte (Tagesschau, 12. April 2020), trat keine Landesmedienanstalt auf den Plan. An diesem Interview fielen gleich mehrere Dinge zum Thema journalistische Qualitätsstandards auf. Gates begann mit einer gravierenden Fehleinschätzung, indem er die „Epizentren der Pandemie“ in den armen Ländern verortete – was aufgrund der relativ jüngeren Altersstruktur schlicht falsch war. Danach einigten sich Interviewer und Interviewter auf die alternativlose Ansage, dass nur eine Impfung das Ende der Pandemie bewirken könne. Schließlich meinte Bill Gates, ohne sich die Mühe zu machen zu erklären, wen er mit „wir“ meinte: „Das ist eine Impfung, die wir sieben Milliarden Menschen verabreichen werden.“ Er sagte nicht: „Mein Ziel ist es, eine Impfung zu entwickeln, die in Rekordzeit allen Menschen zur Verfügung steht, die dies wünschen.“ Er sagte „Wir werden […] verabreichen“ im Indikativ. Hier hätte der Journalist die Würde und Unversehrtheit von Milliarden Menschen wahren und rückfragen können, ob er denn alle Menschen, deren Impfung er ankündigte, gefragt hätte, ob sie dies überhaupt wünschten.

Jedenfalls aber sind Interessenskonflikte offenzulegen. Der massive – millionenschwere – Interessenskonflikt, in dem sich Bill Gates befand, wurde aber nicht transparent gemacht. Die Gates Foundation hatte im August 2019 BionTech-Aktien kurz vor dem Börsengang zum pre-public offer-Preis von 18,10 US-Dollar je Aktie im Gesamtwert von 55 Mio. US-Dollar erworben (BionTech, Jahresabschluss 2019). Mit der Ankündigung von sieben Milliarden Impfungen verhalf Gates diesen Aktien zum Höhenflug. Bei Wiederverkauf 2021 (als die Impfkampagne gerade einmal losging) verkaufte die BMGF einen Großteil der Aktien zum Stückpreis von 300 US-Dollar (+ 1600%) – und fuhr damit einen Gewinn von 260 Millionen US-Dollar ein (Clark County Today, 20. Februar 2023) Auch dazu kein Sterbenswörtchen im ARD im Sinne einer „Kontextualisierung“ des prominenten Interviews.

3. Wenn Pfizer ein neues Medikament auf den Markt bringt, das von manchen als so sicher angesehen wurde, dass sie eine verpflichtende Einnahme befürwortet haben, dann sollte es ebenso journalistische Pflicht sein, darauf hinzuweisen, dass das Medikament von demselben Konzern vermarktet wird, der 2009 zur damals höchsten Geldstrafe in der Kriminalgeschichte der USA verurteilt wurde: zu 2,3 Milliarden US-Dollar (US-Justizministerium, 2. September 2009). Auch das ist eine äußerst relevante „Kontextualisierung“ des Konzerns, und das Weglassen dieser Information führt die Medienkonsument*innen in eine Scheinsicherheit, die mitunter zu fatalen Fehlentscheidungen führen kann. Pfizer ist ebenso rechtskräftig verurteilt wie Höcke. Die Leser*innen und Hörer*innen sollten in beiden Fällen über diese Fakten informiert werden. Zwar besteht ein Unterschied, weil niemand behauptet hatte, dass Pfizer noch nie eine Straftat begangen hätte. Doch im Pressekodex steht in Ziffer 14 auch der Grundsatz: „Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.“ Also sollten vorläufig zugelassene Impfungen nicht als zugelassen oder sicher dargestellt werden. Oder als „nebenwirkungsfrei“. Laut PEI gingen bis Ende 2024 beim Institut 350.000 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet (PEI-Sicherheitsbericht 27.12.2020 – 31.12.2024). Wo waren die Medienanstalten als der Bundesminister wiederholt solcherart Tatsachenwidrigkeit behauptete und weder ad hoc noch ex post korrigiert wurde? Müssen die Mächtigsten nicht am strengsten kontrolliert werden?

Kurz, es gäbe vieles zu ergänzen, einzuordnen und zu „kontextualisieren“. Dass dies in aller Regel nicht geschieht und die Landesmedienanstalten ihrem Auftrag, für sorgfältigen Journalistmus zu sorgen, nicht nachkommen und untätig bleiben; und andererseits aber bei einem erfolgreichen Youtuber intervenieren, wirft ein mindestens so schlechtes Licht auf die Anstalt wie die unglaubwürdige Selbstverteidigung und Selbstinszenierung als Opfer von Ben Berndt. Berndt hätte punkten könne, indem er das Versäumnis rasch nachholt, die Tatsache der mehrfachen rechtskräftigen Verurteilung in den Shownotes des Youtube-Videos öffentlich macht und dann in einem Blog die Schieflage bei der Verteilung von Hinweisen aufzeigt, wie ich es hier mit drei Beispielen versucht habe.

Dann hätte er die Qualitätsmedien und die Öffentlich-Rechtlichen unter Zugzwang gebracht, das vorzuleben, was im Pressekodex und im Medienstaatsvertrag steht und er hätte die Landesmedienanstalten dazu bringen können, bei allen gleiches Maß anzulegen.

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PS: Nachdem das Ereignis breit öffentlich rezipiert, erklärte die Landesanstalt den Fall für abgeschlossen. Die Geschichtsfälschung Höckes darf ohne Hinweis in den Shownotes online bleiben.