Die Sanktionen der EU gegen Russland umfassen bereits 2700 Organisationen und Personen – nun sind Fälle aufgetaucht, wo die Russland-Sanktionen möglicher Weise nur als Vorwand gelten, um die Meinungsfreiheit innerhalb der EU zu beschneiden. Diese Fälle sollten näher beleuchtet und öffentlich diskutiert werden.
Ich setze mich seit über 30 Jahren für die Demokratie, ihre Stärkung und Weiterentwicklung, und den Schutz der Grund- und Menschenrechte ein. Für mich hat es nie eine Rolle gespielt, wer mit welchen Motiven und ideologischen Hintergründen die Demokratie schwächen und Grundrechte einschränken wollte oder dies tat – es ist immer abzulehnen, und ich habe immer dagegengehalten. Das Anlegen unterschiedlicher Standards, a) wer die Menschenrechte einschränkt oder b) wessen Menschenrechte eingeschränkt werden, wäre mir nie in den Sinn gekommen. Da hier seit der Corona-Pandemie jedoch wiederholt Doppelstandards angelegt wurden, möchte ich auf die aktuellen Sanktionen von Menschen durch den EU-Rat im Rahmen der Sanktionen der EU gegen Russland eingehen. Um die aktuellen Personen-Sanktionen, u. a. gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru oder den Schweizer Ex-General Jacques Baud, besser einordnen zu können, führe ich mit verwandten Vorgeschichten auf das Thema hin.
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2024 gingen in Deutschland Hunderttausende für die Demokratie auf die Straße. Je nach Perspektive ging es den einen um „mehr Demokratie“, den anderen schlicht um „gegen rechts“. Einer der Hintergründe war das so genannte „Potsdam-Treffen“, das von correctiv im Aufdecker-Artikel gezielt mit der Wannsee-Konferenz, deren Ziel die systematische Vernichtung von Menschen war, assoziiert wurde. Diese Verknüpfung von correctiv war äußerst gewagt und jedenfalls nicht geeignet, der gesellschaftlichen Polarisierung und Lagerbildung entgegen zu wirken. In Potsdam wurde nicht über die Vernichtung von Menschen gesprochen, allerdings machte der Begriff „Remigration“ die Runde. Manche befürchteten oder hörten sogar vor Ort – die Beleglage dazu ist unklar –, dass es nicht nur um die Ausweisung von Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung ging (in Richtung „ICE“-Szenarien), sondern dass auch Menschen mit familiären Migrationshintergrund die Staatsbürger:innenschaft entzogen und die Entrechteten danach abgeschoben werden könnten. Einmal abgesehen davon, dass Karlsruhe einen Gesetzesentwurf zur Entziehung der rechtmäßig erworbenen Staatsbürger:innenschaft Unbescholtener ganz sicher nicht als mit dem Grundgesetz vereinbar betrachten würde, weshalb so ein Szenario auf legalem Weg nicht denkbar ist, ist es verständlich und nachvollziehbar, dass Menschen gegen solche Ansinnen auf die Straße gehen und unter „wehrhafter Demokratie“ verstehen, dass bereits die Diskussion solcher Politikvorstellungen auf couragierten Widerstand stoßen. „Wehret den Anfängen“, dass Staatsbürger:innen in mehrere Klassen aufgeteilt werden, und dass das Unterscheidungskriterium noch dazu ein ethnisches ist, ist klar zu unterstützen. Gleichzeitig sollten aber dieselbe Wachsamkeit und dieselbe Widerständigkeit gegen alle „Anfänge“ ähnlicher Natur an den Tag gelegt werden und nicht nur dann, wenn sie bei der AfD, den Identitären oder allgemein den „Rechten“ entspringen. Ein Anfang dieser Natur ist immer gleich schlimm, egal wo er entspringt.
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Anders: Ein sehender Mensch hat zumindest zwei Augen, und gerade denjenigen, denen es um Werte geht – Demokratie, Rechtsstatlichkeit, Grundrechte, Solidarität – sollten diese Werte in jeder Situation gleich hochhalten, und nicht nur dann, wenn sie von jenen gefährdet werden – oder sie diese durch jene gefährdet wähnen – die in ihrem Links/Rechts-Schema auf der anderen – „falschen“ – Seite der Geschichte oder des politischen Ideologie-Spektrums stehen.
Beispiel Corona-Pandemie: Wo waren die Anwält:innen und Schützer:innen der Menschenrechte, als Beiträge der Künstler:innen-Plattform „Alles auf den Tisch“ von Youtube zu Unrecht gelöscht wurden – und nur mithilfe von Rechtsanwält:innen wieder online geklagt werden konnten? Wo waren sie, als hoch renommierte Expert:innen wie Prof. John Ioannidis von der Universität Standford oder Prof. Carl Heneghan, Autor von 400 peer-reviewten Publikationen, gelöscht wurden, weil sie der Regierungslinie widersprachen. Sie hatten sich nichts zu schulden kommen lassen, kein Gesetz verletzt, nichts Unwahres gesagt, und kein Gericht hatte sich mit ihren Fällen befasst, es gab weder eine Anzeige noch eine Anklage; dennoch wurden sie kalt zensiert, und ihr öffentliches Ansehen wurde beschädigt. Galt hier der Schutz der Meinungsfreiheit und der Grundrechte nichts?
Wie war das, als der US-amerikanische Vizekanzler die Dreistigkeit hatte, also prominenter Missachter von Gesetzen, Grundrechten und Völkerrecht die Einschränkung der Meinungsfreiheit in der EU zu kritisieren? Anstatt auf die antidemokratischen, inhumanen und demokratiezerstörenden Tendenzen in den USA hinzuweisen und gleichzeitig die eigenen Fehler der EU zu reflektieren, verfielen viele Anwält:innen von Demokratie und Menschenrechten in den Manichäismus, dass die USA unter Trump der Totengräber der Demokratie sei und die EU deren fehlerfreie Retterin, der nichts vorzuwerfen sei.
Ein differenzierter und konsequent wertorientierter Blick würde alle Abweichungen vom Pfad der Ideale – Demokratie, Völkerrecht, Rechtsstaat, Menschenrechte – mit gleich ruhigen, prüfenden und kritischen Augen wahrnehmen und benennen, und keinen Unterschied machen, wer für die Abweichungen verantwortlich ist.
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Damit zum eigentlichen Thema von heute. Der EU-Rat hat im Oktober im Rahmen der bereits 19 Sanktionspakete gegen Russland auch Sanktionen gegen Menschen beschlossen, welche die Welt anders interpretieren als der Rat – die einen anderen historischen, journalistischen oder politischen Blick auf bestimmte Teile des Weltgeschehens haben, dabei aber weder ein Gesetz verletzt haben noch wurde ihr Verhalten bei einem Gericht angezeigt. Es sind teils unbescholtene Menschen, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machten. Seit dem Vorjahr werden immer mehr von ihnen durch den EU-Rat, einem Legislativ-Organ, ohne Gerichtsbeschluss, wichtiger Grund- und Menschenrechte beraubt, wie zum Beispiel der deutsche Journalist Hüseyin Doğru oder der Schweizer Ex-General Jacques Baud. Im Unterschied zu anderen Sanktionierten leben beide in der EU, Doğru in Berlin, Baud in Brüssel – dadurch wirken die Sanktionen unmittelbar und mit voller Wucht:
– Ihre Vermögen wurde beschlagnahmt;
– Ihre Konten wurden gesperrt;
– Sie dürfen weder ein- noch ausreisen, auch nicht in die Schweiz;
– Niemand darf ihnen helfen, auch kein Essen bringen.
Im Fall Doğru kommt erschwerend hinzu, dass er mit mehreren Kindern zu versorgen hat und seine Frau hochschwanger war. Die Krankenkasse hat dennoch jede Leistungserbringung beendet Auswärtiges Amt, 2. Juli 2025. Eine so massive Sanktionierung von Menschen wird von manchen als „soziale Todesstrafe“ und jedenfalls „ökonomische Todesstrafe“ benannt wird Sahra Wagenknecht, 4. Februar 2026. Dass das keine Übertreibung ist, beweist die Tatsache, dass Belgien dem sanktionierten General am 8. Februar 2026 eine „humanitäre Ausnahmeregelung“ gewährte, um ihn vor dem Verhungern zu bewahren Blick, 8. Februar 2026. Der fünfköpfigen Familie von Doğru wurde wiederum ein Notgroschen von 506 Euro pro Monat gewährt Junge Welt, 24. Januar 2026.
Man fragt sich, ob das die EU, die Hochburg von Demokratie und Menschenrechten, ist? Ob hier die Menschenwürde noch gilt? Und natürlich: Welche Schwerverbrechen diese Person begangen haben müssen, um solcherart sanktioniert zu werden. Die überraschende Antwort lautet: gar keines. Jedenfalls keine Gesetzesverletzung, es gibt weder eine Anzeige noch eine Anklage, und auch kein Gerichtsverfahren. In einem Rechtsstaat wäre das die zwingende Voraussetzung für Verurteilung und Bestrafung. Wie lauten die Anschuldigungen des EU-Rates? Baud wird vorgeworfen, ein „Sprachrohr für prorussische Propaganda“ zu sein und „Verschwörungstheorien“ zu verbreiten, „indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten“ Rat der EU, 15. Dezember 2025 Hüseyin Doğru wiederum wird vom EU-Rat das Verbreiten „falscher Informationen über politisch kontroverse Themen“ mit dem Zweck des „Säens von Zwietracht“ vorgeworfen, konkret durch pro-palästinensische Berichterstattung im Gaza-Krieg und damit im Zusammenhang stehende Proteste in Deutschland. Damit unterstütze der Journalist „Handlungen […] die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind, die die Stabilität und Sicherheit in der Union […] untergraben und bedrohen.“ Rat der EU, 20. Mai 2025.
Das sind augenfällig konstruierte Wischiwaschi-Texte mit Gummibegriffen („Falschinformation“, „Verschwörungstheorie“, „Säen von Zwietracht“), die beliebig dehnbar auf jede Regierungskritiker:in ausgedehnt werden können. Sie stellen keine Straftstatbestände dar und sind vor Gericht gar nicht justiziabel. Es handelt sich, zumal der EU-Rat ein Legislativorgan ist, um eine Umgehung der Justiz, der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltentrennung in der EU. Der Anwalt von Baud spricht von „außerrechtlichen Verfahren“ Junge Welt, 24. 1. 2026.
Wenn man sich diese „Kriterien“ auf der Zunge zergehen lässt, fallen einem sofort unzählige andere Personen des öffentlichen Lebens ein, die schon morgen von der Sanktionswut des EU-Rates getroffen werden könnten, es kommen auch laufend weitere hinzu. Diese Vorgänge erinnern an die berüchtigte McCarthy-Ära (1947-56) in den USA, damals war „un-amerikanische Aktiviätten“ der Lieblingsvorwurf, mit dem unbescholtene Menschen politisch verfolgt wurden. Aus heutiger Sicht eine dunkle Epoche in der Geschichte des Landes.
Ein ähnliches Urteil könnten Historiker:innen dereinst über die aktuellen Sanktionen der EU fällen, so nicht bald eingelenkt wird. Danach sieht es leider nicht aus. Deutschland hat noch eins draufgelegt und am 15. 1. 2026 das Gesetz „zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ beschlossen, das vorsieht, Menschen, die Sanktionierten wie Doğru oder Baud zu helfen, dafür bis zu fünf Jahre ins Gefängnis zu bringen § 18 AWG, gültig seit 15. 1. 2026.
Die Fälle Hüseyin Doğru und Jacques Baud gelten ganz offensichtlich der Einschüchterung Andersenkender, die konsequente Fortsetzung dessen, was während der in der Corona-Pandemie mit der Einführung der Kampfbegiffe „Falschinformation“ und „Desinformation“ begonnen wurde, und stellt eine weitere massive Einschränkung der Meinungsfreiheit in der EU dar. Die Deutsche Bundesregierung bestätigt diese Absicht explizit, indem sie eine Journalist:innenfrage zur Legitimität der Sanktionierung von Baud so beantwortet: „Das wird auch weiterhin geschehen, das ist in der Vergangenheit geschehen, und alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.“ Regierungspressekonferenz, 17. Dezember 2025.
Alle, die auf „diesem Feld“ unterwegs sind? Dem Feld der Gummibegriffe, aber nicht der Straftatbestände?
Hier nun meine Fragen zu diesen Entwicklungen:
– Warum werden diese Fälle nicht breit medial und kontrovers diskutiert, entlang der Frage, ob es sich um legitime, verhältnismäßige, den demokratischen und rechtsstaatlichen Mindeststandards entsprechende Sanktionen handelt – oder ob hier ein Trend des Rückbaus von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechten vorliegt, dem dringend Einhalt geboten werden sollte?
– Warum halten die Faktenchecker:innen hier vollkommen still? Ist das kein Thema, das einer genauen Überprüfung der Mächtigen würdig ist, weil es um die Würde und die Grundrechte von Menschen geht, auch wenn deren Meinung vielen nicht gefällt, was aber bei der Garantie von Grundrechten kein Kriterium sein darf?
– Warum gehen nicht hier auch Tausende von Verteidiger:innen und Anwält:innen der Demokratie, der Humanität und der Menschenrechte auf die Straße, ist das Entrechten der „Falschen“, derjenigen mit einer unliebsamen Meinung, denn rechtens und richtig?
Sollte es so sein, dass viele untätig bleiben, weil sie die Sanktionierung der „Falschen“ für „richtig“ halten – handelt es sich hierbei um einen moralischen Doppelstandard und überdies um eine Denkfalle, die sehr schnell über einer selbst zuschnappen kann. Nämlich dann, wenn die „Falschen“ demnächst an die Macht kommen, dann werden sie von den gegenwärtigen Sanktionierer:innen gelernt haben, dass es keiner Gerichtsverfahren mehr bedarf und dass die Grundrechte nichts mehr gelten, wenn die neue Regierung der Ansicht sind, dass Menschen anderer Meinung die „nationale Sicherheit“ gefährden, „Verschwörungstheorien“ (z.B. über die Folgen des Klimawandels) oder schlicht „Desinformation“ verbreiten, was aber nicht von Gerichten festgestellt wird, sondern von Exekutivbehörden oder, wie im vorliegenden Fall, durch die Legislative.
Wehret den Anfängen heißt in diesem Fall, dass rechtsstaatliche Mindeststandards, reguläre Gerichtsverfahren und die errungenen Grund- und Menschenrechte stets zu verteidigen sind, egal wer sie einschränkt oder umgeht. In meinem Buch Lob der Grundrechte habe ich aktuelle Beispiele in autoritären Staaten wie Russland, der Türkei oder Nicaragua angeführt, in denen bereits heute Menschen wegen der Verbreitung von „Falschinformationen“ im Gefängnis sitzen – und abschließend die rhetorische Frage gestellt, ob Rechtsstaaten wie die EU davor gefeit sind, dass es hier demnächst auch so weit kommen könnte…
Mit den geschilderten Fällen – es gibt weitere – haben der EU-Rat und erste Mitgliedsstaaten nur wenige Monate nach der Veröffentlichung des Buches eine erste erschreckende Antwort gegeben.
Die „Anfänge“ sind längst überschritten: in der Gesellschaft ist zunehmend zu beobachten, dass Perspektiven, die vom gängigen Konsens abweichen, schneller abgewertet werden.Ob Corona, Ukraine, Klimawandel oder US-Politik – die Zahl der Themen, bei denen Diskussionen stark polarisiert geführt werden, scheint zuzunehmen. Schon der Hinweis darauf, dass es zu diesen Fragen unterschiedliche Perspektiven gibt, kann in Gesprächen ausreichen, um negativ bewertet zu werden. Für viele Menschen steigen dadurch die sozialen Kosten, offen und differenziert zu sprechen, und überfordern mitunter ihre persönliche Belastbarkeit. Kritische Stimmen dringen dadurch weder quantitativ noch qualitativ durch. So entsteht ein Teufelskreislauf – ich bin ratlos.